Aktuelles zur Agrarpolitik

Februar 2026

Kritik an GAP-Reform wächst

Mehr Budget, weniger Sicherheit?

Die Vorschläge der EU-Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen und zur GAP ab 2028 prägen die agrarpolitische Diskussion. Besonders die geplante Auflösung der Zwei-Säulen-Struktur und ein einheitlicher Fonds sorgen für Kritik wegen möglicher Mittelkürzungen und geringerer Planungssicherheit. Ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofes bestätigt diese Bedenken.

Agrarpolitisch beherrschen die Vorschläge der Europäischen Kommission zur zukünftigen Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Förderperiode 2028 bis 2034 das Verbandsgeschehen.

Bekanntlich soll der MFR knapp 2.000 Milliarden Euro umfassen, so viel wie nie zuvor. Vorgesehen ist ein Gesamtbudget von 2 Billionen Euro, davon rund 865 Milliarden Euro für einen neuen einheitlichen Europäischen Fonds. Damit würde die Agrarpolitik erstmals keinen eigenen Fonds mehr erhalten. Die bisherige Zwei-Säulen-Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen und ländliche Entwicklung) soll entfallen und durch nationale Pläne im Rahmen eines Gesamtfonds ersetzt werden.

Beim GAP-Dialogforum 2028–2034, veranstaltet vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Ende Jänner, wurden die Kürzungen, die geplante Neuordnung der ländlichen Entwicklung sowie die künftige Ausgestaltung von Umwelt-, Klima- und Einkommensmaßnahmen eingehend thematisiert und diskutiert. Unter den rund 140 Teilnehmern waren Verbandsvizepräsident Ernst Heinrich Harrach und Landwirtschaftsreferent Alexander Schwab vertreten.

Die Veranstaltung verdeutlichte die Wichtigkeit einer gesicherten ausreichenden Finanzierung der GAP. Darüber hinaus unterstrichen die Inputs die Bedeutung einer starken Verankerung der ländlichen Entwicklung sowie praxistauglicher, flexibler Rahmenbedingungen für die Betriebe. Zentrale Anliegen aus Sicht der Teilnehmenden waren zudem der weitere Abbau von Bürokratie, ein stärkerer Fokus auf Anreizsysteme statt zusätzlicher Verpflichtungen, die gezielte Unterstützung von Junglandwirt:innen und Frauen in der Landwirtschaft sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Bundesländern bei Finanzierung und Umsetzung.

Die Plattform bot Gelegenheit, um auch die Verbandspositionen klar zum Ausdruck zu bringen.

So unterstrich Vizepräsident Harrach, dass die Land&Forst Betriebe Österreich den aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Kappung und degressiven Ausgestaltung flächenbezogener Direktzahlungen entschieden ablehnen. Diese Maßnahmen helfen Kleinstbetrieben kaum, gefährdet jedoch massiv leistungsfähige Haupterwerbsbetriebe und damit die Versorgungssicherheit mit heimischen Lebensmitteln.

Gleichzeitig stellte er klar: „Für die künftige GAP braucht es ein Umdenken bei den Umwelt- und Produktionsstandards. Es kann nicht sein, dass unsere Betriebe unter immer höheren Auflagen wirtschaften müssen, während gleichzeitig Produkte ohne vergleichbare Standards aus Drittstaaten importiert werden. Da eine wirksame Kontrolle der Produktionsstandards von Importprodukten faktisch kaum möglich ist, muss Europa den Mut haben, eigene überzogene Auflagen zurückzunehmen. Entscheidend ist außerdem, dass es EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen gibt – diese wären mit einem Single-Fund-Modell nicht mehr gewährleistet.“

Rechnungshofbericht bestätigt Verbandskritik

Seit dem Vorliegen der Vorschläge im Sommer 2025 kritisiert der Verband die geplante Umstrukturierung der bewährten GAP-Struktur, da diese die Planungssicherheit gefährde und zu einem unfairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten führen könne. Diese Kritik wurde nun durch einen Anfang Februar veröffentlichten Bericht des Europäischen Rechnungshofes (ECA) bestätigt. Die Prüfer warnen vor fehlender Planungsunsicherheit, komplexeren Rechtsstrukturen und möglichen Verzögerungen bei Auszahlungen.

Unklarheiten bei der Mittelzuweisung könnten zusätzlich die Planungssicherheit für Landwirte beeinträchtigen und Vergleiche mit dem bisherigen Haushalt erschweren. Der Rechnungshof betont, dass die Nachvollziehbarkeit der EU-Gelder bis zu den Endbegünstigten, wie etwa die Landwirt:innen es sind, zwingend gewährleistet bleiben müsse. Zudem dürfe die größere Flexibilität für Mitgliedstaaten nicht dazu führen, dass gemeinsame Ziele wie faire Einkommen, Umwelt- und Klimaschutz sowie Ernährungssicherheit verwässert werden. Andernfalls drohe ein ungleicher Wettbewerb im Binnenmarkt.