Aktuelle Auseinandersetzung zum Thema Renaturierungsgesetz

Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind gesunde Ökosysteme essenziell für den Erhalt ihrer Lebensgrundlage. Maßnahmen zur Erhaltung dieser Systeme müssen realistisch und mit den vielfältigen Funktionen der Kulturlandschaft vereinbar sein. Das aktuelle Verhandlungsergebnis der EU-Wiederherstellungsverordnung (Nature Restoration Law) entspricht keinesfalls diesen Anforderungen. Statt zielgerichtet Maßnahmen für zukunftsfähige und klimafitte Ökosysteme festzulegen, hält die Verordnung an vergangenen Zuständen fest und will diese wiederherstellen. Warum die Verordnung damit praxisfern und nicht umsetzbar ist, möchten wir anhand der zentralen Argumente nachfolgend darlegen.

1. Einflüsse des Klimwandels und notwendige Anpassungsmaßnahmen werden zu wenig berücksichtigt.

Die Verordnung berücksichtigt die Dynamiken des Klimawandels nicht ausreichend und verhindert durch starre Vorgaben notwendige Anpassungsmaßnahmen. Einflüsse der klimatischen Änderungen auf Lebensräume und Arten werden in diesem statischen Naturschutzansatz an vielen Stellen ignoriert. Beispiele sind etwa vorgegebene Zielwerte für den Index häufiger Feldvögel, der aufgrund des Klimawandels nur bedingt durch menschliche Maßnahmen beeinflusst werden kann. Ebenso werden beispielsweise die Erweiterung der Baumartenpalette mit klimafitten Gastbaumarten und die Verjüngung instabiler Bestände in den Vorgaben für Waldökosysteme erschwert.

2. Nachwachsende Rohstoffe sind ein wesentlicher Hebel für die Lösung der Klimakrise.

Der Ausbau der Bioökonomie ist essentiell für den Ausstieg aus fossilen Energiequellen und Rohstoffen. Anstatt den Fokus auf die Steigerung des Kohlenstoffvorrats im Wald zu legen und die Holznutzung einzuschränken, sollte das Potenzial zur CO2-Aufnahme durch Waldverjüngung erhöht werden. Holzprodukte ersetzen außerdem fossile Brenn- und Baustoffe und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Senkung von CO2-Emissionen.

3. Die sozioökonomische Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft ist zu berücksichtigen.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und ihre nachgelagerten Wertschöpfungsketten sind  besonders im ländlichen Raum ein wichtiger Arbeitgeber und Einkommensquelle. Beispielsweise wird in Österreich jeder 13. Euro in der Forst- und Holzwirtschaft generiert und jeder 14. Arbeitsplatz ist mit der Branche verbunden. Durch eine eingeschränkte Bewirtschaftung wären diese Arbeitsplätze und damit die Einkommen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger gefährdet.

Gleichzeitig führen die Vorgaben der Verordnung zu Einschränkungen in der Lebensmittelproduktion und gefährden damit auch die nationale Versorgungssicherheit. Die im Gesetz enthaltene „Notbremse“ für den Extremfall ist hier zu wenig.

4. Die Finanzierung der Umsetzung ist ungeklärt.

Die Verordnung erfordert hohe Kosten, und es fehlen konkrete Finanzierungspläne sowie Kompensationen für Bewirtschaftungserschwernisse und Einkommenseinbußen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Um die vielfältigen Forderungen sinnvoll umsetzen zu können, benötigt es daher eine Verankerung entsprechender Finanzmittel und einen fairen Lastenausgleich.

5. Die Verordnung stellt eine Überschreitung von EU-Kompetenzen auf wackeliger Datenbasis dar.

Die Daten, auf denen die Verordnung basiert, sind fachlich umstritten und unzureichend. Der besorgniserregende Zustand der Ökosysteme wird mit den Ergebnissen aus dem Monitoring der EU-Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzrichtlinien belegt. Diese Erhebungen decken jedoch nur etwa ein Drittel der österreichischen Landesfläche ab. Dennoch wird in der Argumentation der EU-Kommission suggeriert, dass alle EU-Ökosysteme betroffen seien, was sich auch in den Vorgaben der Verordnung niederschlägt. Zusätzlich sehen wir eine massive Gefährdung von Eigentumsrechten. Darüber hinaus fällt etwa die forstliche Bewirtschaftung in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten, nicht der EU. Das Subsidiaritätsprinzip muss eingehalten werden.

Wir stehen als Betroffene, Experten und Ansprechpartner zur Verfügung und werden weiterhin appellieren, die genannten Punkte in die Bewertung der EU-Verordnung einzubeziehen. Eine realistische und ausgewogene Politik ist unerlässlich für die nachhaltige Nutzung und den Schutz unserer Kulturlandschaften.

Weitere Ausführungen zur Thematik können Sie unserer Stellungnahme in der Tageszeitung Der Standard, unserer letzten Presseaussendung zum Thema oder dem offenen Brief der Kooperationsplattform Forst-Holz-Papier entnehmen.