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Für die Mitglieder der Kooperationsplattform Forst-Holz-Papier (FHP) sind gesunde Ökosysteme als Grundlage der gesamten holzbasierten Wertschöpfungskette von großer Bedeutung. Allerdings müssen entsprechende Maßnahmen, Indikatoren und Ziele realistisch und mit den vielfältigen Funktionen der Kulturlandschaft vereinbar sein. Da das Verhandlungsergebnis nach dem Trilog nicht diesen Vorgaben entspricht, danken wir für die ablehnende Position für die Abstimmung im Europäischen Rat.
Die praxisfernen, ideologisch besetzten Inhalte der Verordnung sehen wir höchst kritisch. Wir möchten Sie daher mit folgenden Argumenten einmal mehr darin bestärken, an Ihrer bestehenden Position festzuhalten.
1. Aktive Anpassungsmaßnahmen im Klimawandel dürfen nicht verhindert werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels, wie etwa häufigere Kalamitäten, stellen die heimische Forstwirtschaft und damit die gesamte Wertschöpfungskette vor immense Herausforderungen. Die vorgesehenen Maßnahmen und Ziele der Verordnung berücksichtigen die Dynamiken des Klimawandels und die damit verbundene Veränderung von Ökosystemen nicht ausreichend. In vielen Fällen werden aktive Maßnahmen zur Anpassung sogar durch ideologische Vorgaben und das starre Festhalten an Zuständen der Vergangenheit verhindert. Ein Beispiel ist etwa die notwendige Erweiterung der Baumartenpalette mit klimafitten Gastbaumarten oder die Verjüngung instabiler Bestände zur Herabsenkung des Risikos, die durch die Vorgaben für Waldökosysteme erschwert werden.
2. Echter Klimaschutz bedeutet Holz zu verwenden.
Eine weitere Steigerung des bereits sehr hohen Kohlenstoffvorrats im österreichischen Wald ist gerade im Klimawandel kaum mehr möglich, die Zuwächse sinken. Vielmehr muss es darum gehen, das Potential zur Aufnahme von CO2 aus der Atmosphäre durch die Verjüngung des Waldes wieder zu erhöhen. Gleichzeitig sind der Ausbau der Bioökonomie und erneuerbarer Energieträger sowie der Ausstieg aus fossilen Rohstoffen erklärte Ziele der EU und Österreichs. Holzprodukte substituieren klimaschädlichere Materialien und Energieträger. Eine Verringerung der heimischen Holzverfügbarkeit durch die geplanten Einschränkungen der Landbewirtschaftung müsste unweigerlich durch gesteigerte Importe aus Drittstaaten gedeckt oder verstärkt auf CO2-intensive bzw. fossilbasierte Materialien zurückgegriffen werden.
3. Die sozioökonomische Bedeutung des Sektors ist zu berücksichtigen.
Durch die mangelnde Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte wird die große Bedeutung der holzbasierten Wertschöpfungskette gefährdet. Gerade im ländlichen Raum spielen Forstbetriebe und holzverarbeitende Betriebe eine wichtige Rolle als Arbeitgeber und Einkommensquelle. Eine kürzlich veröffentlichte Studie von Econmove zeigt, dass in Österreich jeder 13. Euro in der Forst- und Holzwirtschaft generiert und jeder 14. Arbeitsplatz unmittelbar oder mittelbar mit der Branche verbunden ist.
4. Die Finanzierung der Umsetzung ist nach wie vor ungeklärt.
Die ehrgeizigen Maßnahmen der Verordnung werden mit hohen Kosten verbunden sein. Ebenso sind Bewirtschaftungserschwernisse und Erlösentgänge zu kompensieren. Nach wie vor fehlt jedoch die Verankerung entsprechender Finanzmittel und die Verankerung der Abgeltung von Einkommenseinbußen.
5. Die Verordnung stellt eine Überschreitung von EU-Kompetenzen auf wackeliger Datenbasis dar.
Unter anderem greift die Verordnung massiv in die forstliche Bewirtschaftung ein. Diese fällt jedoch nicht in die Kompetenz der EU, sondern ist Sache der Mitgliedsstaaten. Das Subsidiaritätsprinzip ist unbedingt einzuhalten. Darüber hinaus steht die Datengrundlage, mit der die Notwendigkeit der Maßnahmen begründet wird – die Berichte im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie – unter fachlicher Kritik und betrifft nur einen Teil der Ökosysteme, die durch die Verordnung betroffen sind. Der Kommission wird sogar die Befugnis übertragen, mittels delegierter Rechtsakte und somit, ohne den üblichen politischen Diskursprozess die Biodiversitätsindikatoren für Waldökosysteme zu ändern.
Wir stehen als Betroffene, Experten und Ansprechpartner zur Verfügung und appellieren dringend um eingehende Berücksichtigung der angeführten Punkte für eine weitere sehr kritische Bewertung der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur.