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Durch den Einsatz verschiedenster Vertreter aus Politik, dem Forst- und Holzsektor sowie der Landwirtschaft könnte endlich ein Aufschub der EU-Entwaldungsverordnung möglich werden. Die Land&Forst Betriebe begrüßen, dass die anhaltende Kritik endlich Gehör findet. Die aktuelle Version und die viel zu knappe Frist der Umsetzung hätte vor allem jene bestraft die in Europa seit Jahrzehnten die Waldfläche durch aktive und nachhaltige Waldbewirtschaftung erhalten und ausgebaut haben. Nun sind EU-Parlament und Rat am Zug.
„Die Waldfläche in der EU hat seit 1990 um 14 Millionen Hektar zugenommen. Von einem Entwaldungsproblem kann in der EU daher keine Rede sein. Trotzdem hätte die aktuelle Version der Entwaldungsverordnung vor allem jene mit überbordender Bürokratie bestraft die mit nachhaltiger Waldbewirtschaftung zum Erhalt und Ausbau der Waldflächen beigetragen haben. Als Verband begrüßen wir, dass endlich Vernunft eingekehrt ist und die vielgeäußerte Kritik an der Verordnung ernst genommen wird.‘‘, freut sich Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich.
Die Land&Forst Betriebe Österreich haben seit der Veröffentlichung der EU-Entwaldungsverordnung auf die Fehler und Mängel in der Umsetzung hingewiesen. Die Verordnung hätte vor allem praxisferne Bürokratie verursacht, anstatt das Entwaldungsproblem in den Brennpunktregionen Südamerika und Südostasien zu lösen. Der schlicht nicht umsetzbare Zeitplan für die Implementierung gepaart mit mangelnden Informationen seitens der Kommission und praxisuntauglichen Ansätzen in der Umsetzung machen den Aufschub der EUDR notwendig. Besonders Bundesminister Norbert Totschnig hat mit seinem Einsatz auf europäischer Ebene zur Verschiebung der Verordnung beigetragen. Nun verkündete Kommissionspräsidentin Von der Leyen den Vorschlag, die Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Das EU-Parlament und der Rat müssen bis Ende des Jahres zustimmen.
Martin Kubli, Generalsekretär der Land&Forst Betriebe Österreich erläutert dazu: ‚‚Jetzt muss die Chance genutzt werden, um die EU-Entwaldungsverordnung praxistauglich für alle anzupassen, die bereits auf eine nachhaltige und aktive Waldbewirtschaftung ohne illegale Entwaldung setzen. Es benötigt Erleichterungen, damit Waldbesitzer den Fokus auf dringlichere Maßnahmen legen können – etwa die Anpassung der Bestände an den Klimawandel – statt mit unverhältnismäßigen Nachweispflichten belastet zu werden. Wir stehen selbstverständlich bereit, den weiteren Überarbeitungsprozess konstruktiv zu begleiten.‘‘