Bürokratie verhindern - nationale Forstkompetenz erhalten

Presseaussendung, 24. September 2025

LFBÖ begrüßen ablehnende Parlamentsposition zur Waldmonitoring -Verordnung

Der Gesetzesentwurf über ein europaweites System für die Überwachung von Wäldern ist seit seiner Veröffentlichung durch die Kommission im Herbst 2023 heftig umstritten. Nach einer kritischen Ratsposition setzen nun der Umwelt- und Agrarausschuss des EU-Parlaments ein noch deutlicheres Zeichen für die Stärkung der nationalen Kompetenz in Sachen Wald: Der Gesetzesvorschlag wurde abgelehnt. 

Der im November 2023 vorgeschlagene Entwurf des sogenannten Forest Monitoring Law verspricht wichtige Ziele wie zum Beispiel, resilientere Wälder, die Bekämpfung des Klimawandels, oder die Förderung der Biodiversität. Erreichen möchte man diese Ziele jedoch nicht mit Unterstützungen der Mitgliedsstaaten oder der Waldbewirtschafter, sondern mit zusätzlicher Überwachung und praxisferner Bürokratie. Zudem würden die Kompetenzen der Mitgliedsstaaten in Forstangelegenheiten, sowie nationale Monitoringsysteme wie die Österreichische Waldinventur konterkariert und damit unnötige Parallelstrukturen geschaffen. 

Österreichs Waldinventur liefert bereits seit Jahrzehnten hochwertige und verlässliche Informationen darüber, wie es dem heimischen Wald geht“, so Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich. „In der Einrichtung eines europäischen Monitoringsystems, das noch dazu in vielen Punkten fachliche Mängel aufweist, sehen wir daher keine Notwendigkeit, sondern vielmehr eine zusätzliche Belastung der nationalen Verwaltungen und Eingriff in die Kompetenz der Mitgliedstaaten.“

Die verpflichtende Erhebung zusätzlicher, umfassender Informationen über den Wald ohne ersichtlichen Mehrwert für den Wald bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für die Administration der Mitgliedstaaten. Zuletzt versprach die Europäische Kommission jedoch einen Abbau bürokratischer Belastungen – ein Vorhaben, das damit in starkem Gegensatz zum Forest Monitoring Law geht. 

Zudem sind die europäischen Wälder und ihre Bewirtschaftung sehr heterogen und lassen sich nicht in das enge Korsett von Indikatoren und Parametern zwängen. Diese regionalen Unterschiede blieben bei dem Gesetzesvorschlag ebenso auf der Strecke wie der Datenschutz, den die Land&Forst Betriebe Österreich durch die Art und Weise, wie die Ergebnisse veröffentlicht werden sollen, stark gefährdet sehen. Die Argumente wurden auch von den Vertretern der Mitgliedstaaten gesehen und damit im Rat für eine stark reduzierte Form eines Monitoringrahmens stimmten. Mit der deutlichen Mehrheit für eine Ablehnung des Gesetzesvorschlags in den zuständigen Parlamentsausschüssen ist nun eindrucksvoll bewiesen, dass dieser überflüssige und praxisferne Gesetzesvorschlag zurückgezogen werden muss. 

Mit der Ablehnung des Gesetzesentwurfs haben die Abgeordneten Vernunft und Naturverstand bewiesen“, betont Präsident Konrad Mylius erfreut. „Das Signal für die anstehende Abstimmung im Parlamentsplenum, ist deutlich: Europas Forstwirtschaft braucht keine Datenfriedhöfe, sondern einen echten Abbau von Bürokratie und Einschränkungen, um wirtschaftlichen und klimatischen Herausforderungen begegnen zu können“, so Konrad Mylius abschließend.