EU-Renaturierungsgesetz: Argumente der Betroffenen ignoriert! Ziel 100% Wiederherstellung bis 2050 ist Fass ohne Boden!

Bundesministerin Leonore Gewessler stimmte im EU-Umweltrat für das umstrittene Renaturierungsgesetz. Das Gesetz ist damit, ungeachtet der vielen Gegenstimmen, von den EU-Umweltministerinnen und -ministern beschlossen. Eine Entscheidung die jeden betreffen wird!

Für die Land&Forst Betriebe ist es bedauerlich, dass das EU-Renaturierungsgesetz, durch die Zustimmung von BM Gewessler, eine Mehrheit gefunden hat und begrüßen, dass gegen diesen Alleingang seitens des Kanzlers Schritte getätigt werden. Denn gerade die Vertreter der Land- und Forstwirtschaft hatten immer wieder dargelegt, dass sie für den Erhalt der heimischen Biodiversität einstehen, eine Umsetzung der ausufernden Forderungen jedoch schlichtweg praxisfern sei. Vor allem die völlig überzogene Zielformulierung der Wiederherstellung von 100% bis 2050 zeigt, dass dieses Gesetz ein Fass ohne Boden für fremdbestimmte Maßnahmen über die Köpfe der Betroffenen hinweg sein wird. Ein erneuter Blick auf vier der zentralen Gegenargumente zeigt die schweren inhaltlichen Mängel der nun beschlossenen Verordnung.

Unerreichbare Ziele auf mangelnder Datenbasis!
‚‚80% der Habitate sind in einem schlechten Zustand!‘‘ So lautete das Kernargument, um diese Verordnung durchzusetzen. Dieser bewusst hoch aggregierte Wert aus dem Monitoring der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie ist in seiner Methodik zu hinterfragen. Trotzdem kann der Schluss gezogen werden, dass nun aktiv in sehr viele Flächen eingegriffen werden muss um das 100% Ziel bis 2050 zu erreichen. Außerdem ist zu erwarten, dass der Klimawandel die Anzahl an zu renaturierenden Habitaten noch weiter nach oben treibt.

Dynamiken des Klimawandels werden nicht ausreichend berücksichtigt.
Die ehrgeizigen Ziele der Verordnung missachten in vielen Fällen die Dynamiken des Klimawandels, stattessen wird der Blick starr in die Vergangenheit gerichtet. Dadurch werden die notwendigen aktiven Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel verhindert, wie etwa die Erweiterung der Baumartenpalette mit klimafitten Gastbaumarten oder die Verjüngung instabiler Bestände, vor allem im Schutzwald.

Finanzierung der weitreichenden Maßnahmen ist ungeklärt.
Beziffert wird dieser Aufwand seitens der EU-Kommission mit über 150 Milliarden Euro. Allein für Österreich werden bis 2030 Umsetzungskosten in Höhe von 6 bis 8 Milliarden Euro geschätzt. Zudem müssen die betroffenen Landbewirtschafter neben den Kosten für die ehrgeizigen Maßnahmen auch mit entgangenen Erlösen durch die erschwerte Bewirtschaftung, oder Stilllegung rechnen.

Eingriff in das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger.
Egal welche Maßnahmen gesetzt werden müssen um die überzogenen Ziele zu erreichen, sie sind auf jeden Fall mit Eingriffen in das Eigentum von Privatpersonen, Gemeinden und Städten verbunden. Die EU gibt die Ziele vor, wälzt aber die schwierige Umsetzung mit sehr viel Konfliktpotenzial auf die Mitgliedsstaaten und Länder ab.

Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe zeigt sich tief betroffen und erläutert: ‚‚Das heute im EU-Umweltrat beschlossene Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht für alle Landbewirtschafter die Tag ein, Tag aus, mit und für die Natur arbeiten. Es gibt bereits zahllose nationale Gesetze und eine Fülle an freiwilligen Maßnahmen welche den Erhalt der Natur sicherstellen. Das EU-Renaturierungsgesetz ist der Freifahrtschein für eine von oben diktierte Flut an Auflagen, welche das überzogene Ziel nie erreichen werden! Der Alleingang von Bundesministerin Leonore Gewessler ist absolut zu verurteilen und zeigt, wie wenig Wertschätzung den heimischen Landbewirtschaftern, welche einen so wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, entgegengebracht wird!‘‘

Die Land&Forst Betriebe nehmen alle nationalen Vertreterinnen und Vertreter in die Pflicht, bei der Realisierung der Verordnung in Österreich einen angemessenen Dialog mit den Betroffenen zu führen. Es ist nun umso wesentlicher, die Verordnung praxisnahe umzusetzen, auf bereits erbrachte Leistungen Rücksicht zu nehmen und Maßnahmen auf freiwilliger Basis zu verankern. Dafür müssen zunächst auch die vielen offenen Fragen, zu einzelnen Zielen, im Austausch miteinander geklärt werden. Für fachlichen Input im politischen Diskurs stehen die Land&Forst Betriebe jedenfalls jeder Zeit zur Verfügung!