Trilog EU-Entwaldungsverordnung: Land&Forst Betriebe Österreich vermissen Kompromissbereitschaft

Presseaussendung, 4. Dezember 2024

Trotz der akkordierten Parlamentsposition, Petitionen und zahlreicher Briefe von Verbänden und Betroffenen wurden die inhaltlichen Vereinfachungen rund um die EU-Entwaldungsverordnung in den Trilogverhandlungen von Rat und Kommission nicht akzeptiert. Während die Land&Forst Betriebe Österreich die dringend notwendige Verschiebung der Umsetzungsfrist begrüßen, sind die Sorgen der betroffenen Basis ernst zu nehmen. 

Da die EU-Kommission rund um die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) viele Informationen nicht zeitgerecht bereitstellen konnte, ist die Verschiebung der Umsetzungsfrist um ein Jahr alternativlos für eine rechtskonforme Implementierung in den Mitgliedstaaten. Die reine Verschiebung löst jedoch nicht das Problem, dass auch in Ländern ohne Entwaldungsrisiko Millionen von Marktteilnehmern mit unnötiger Bürokratie belastet werden. Das Europäische Parlament brachte daher in seiner Position neben dem Aufschub der Umsetzung um ein Jahr auch wichtige und praktikable inhaltliche Änderungen auf den Tisch, die von den betroffenen Betrieben begrüßt wurden. Doch unter den Vertretern der Mitgliedstaaten und in der Kommission reicht das Bewusstsein für die Bedeutung der Vereinfachungsvorschläge offenbar nicht aus.

„Mit der Verschiebung um 12 Monate wird ein absolut notwendiger Schritt gemacht. Angesichts der vielen Stimmen aus den betroffenen Sektoren hätten wir uns jedoch mehr Verständnis für diese berechtigten Sorgen von der Europäischen Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten erwartet. Wir vermissen hier Kompromissbereitschaft und konstruktive Zusammenarbeit im Gesetzgebungsprozess“, stellt Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich, fest.

Zahlreiche Initiativen von Verbänden, Betrieben und Politikern forderten bereits seit langem einen Aufschub samt inhaltlicher Vereinfachung des Gesetzes. Unter den Mitgliedstaaten sprach sich zuletzt, neben Italien und Luxemburg, jedoch nur Österreich für eine entsprechende praxisgerechte Anpassung der Vorgaben aus.

„Für die nachhaltig wirtschaftenden Betriebe in Österreich bedeutet die EUDR, wie viele andere europäischen Gesetze, die Wald und Landwirtschaft betreffen, hauptsächlich einen steigenden bürokratischen Aufwand. Von einem „Bürokratieabbau“, wie er oft versprochen wurde, spüren wir nichts. Wir appellieren daher an die politischen Entscheidungsträger, dieses Ziel endlich in Angriff zu nehmen und land- und forstwirtschaftliche Betriebe in künftigen politischen Prozessen zu entlasten statt zu belasten,“ so Präsident Mylius abschließend.