Der Traktor im Straßenverkehr

Eine Broschüre des Österreichischen Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung

In der handlichen ÖKL-Broschüre „Der Traktor im Straßenverkehr“ sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen und Empfehlungen für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge zusammengefasst.

Die in dieser Broschüre dargestellten Regeln für den Straßenverkehr sind auf sämtlichen „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ einzuhalten.

Es gilt die neue, 21. Auflage.

Es empfiehlt sich, diesen „ÖKL-Klassiker“ am Traktor mitzuführen, was durch die kompakte Form der Broschüre leicht möglich ist.

Die aktualisierte Bildungsunterlage umfasst 64 Seiten und enthält zahlreiche anschauliche Abbildungen, Skizzen und Tabellen.

6 Hauptkapitel:

Definitionen

Zugmaschine

Anhänger

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Sonstige Bestimmungen

Tiertransport
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VORWORT ZUR 21. AUFLAGE

Die Gespanne aus Traktor und Gerät haben mittler­weile eine Größe erreicht, die von anderen Verkehrs­teilnehmern – dazu zählen Passantinnen und Passanten gleichermaßen wie Autolenkerinnen und -lenker – mitunter als bedrohlich empfunden wird. Viele PKW-Lenker rechnen z.B. nicht mit dem weiten Ausscheren eines am Traktor angebauten Gerätes.

Das sollten die Landwirtinnen und Landwirte berücksichtigen und sich nicht nur auf das berufen, was erlaubt und möglich ist: Die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer:innen ist gefragt!

In der ÖKL-Broschüre „Der Traktor im Straßenverkehr“ sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungenund Empfehlungen für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge zusammengefasst.

Infolge von Betriebsübernahmen müssen immer weitere Strecken zurückgelegt werden, um Felder zu bestellen und abzuernten, so werden die Anhänger größer und die Geräte breiter und schwerer. Gemäß der Formel E=mv2/2 spielt die Geschwindigkeit eine wichtige Rolle. Daher wird dem Zusammenhang zwischen dem Gewicht von Anhängern (und z.B. Ballen­pressen, gezogenen Saatbeetkombinationen) und den hierfür erforderlichen Bremsen breiter Raum gewidmet. Das gilt auch hinsichtlich der Kenn­zeichnung von (Über-)Breiten. 

Das Beachten der Vorschriften – im Erntestress oft ein Dilemma – erspart Organmandate und im
ungünstigsten Fall existenz­gefährdende Regressforderungen.

Die in dieser Broschüre dargestellten Regeln für den Straßenverkehr sind auf sämtlichen „Straßen mit öffentlichem Verkehr“ einzuhalten. Das sind jene Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden dürfen. Das betrifft somit die üblichen Landes- und Gemeindestraßen, aber auch z.B. Almwege, Güterwege und Forststraßen. Auch Privat­straßen sind Straßen mit öffentlichem Verkehr, wenn dort kein allgemein sichtbares ausdrückliches Benützungsverbot für jeglichen Verkehr (also auch für den Fußgänger­verkehr) aufgestellt wird. Die bloße Kennzeichnung als Privatweg ist nicht ausreichend.

Das ÖKL rät, diesen „ÖKL-Klassiker“ am Traktor  mitzuführen, was durch die kompakte Form der Broschüre leicht möglich ist.