Novelle des Forstgesetzes stärkt die aktive und nachhaltige Bewirtschaftung der heimischen Forstbetriebe

Das österreichische Forstgesetz, das bereits vorher als eines der besten und strengsten weltweit galt, wurde gestern (20. September)  im österreichischen Ministerrat in einigen wesentlichen Punkten aktualisiert. Mit dieser Gesetzesnovelle wird einer nachhaltigen, aktiven und Standort angepassten Bewirtschaftung der heimischen Wälder durch unsere Familienbetriebe eindeutig der Rücken gestärkt. Gleichzeitig wird dem Wald und dem Rohstoff Wald eine entscheidende Rolle im Kampf gegen Klimawandel, zunehmender Naturkatastrophen und vielfältiger Anforderungen zugesprochen. Damit finden sich nun auch langjährige Forderungen unseres Verbandes im aktualisierten Forstgesetz wider.

Die Novelle berücksichtigt unter anderem eine notwendige Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz und trägt der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung Rechnung.

Zudem werden die Kosten zur Waldbrandbekämpfung vereinheitlicht, die eine rasche und unbürokratische Abgeltung der angefallenen Kosten der Feuerwehren durch den Bund sicherstellen.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung zum Schutz vor Naturgefahren erhält mit dieser Novelle ebenfalls eine notwendig gewordene zeitgemäße Rechtgrundlage. 

Ökologische Aspekte werden nun ebenfalls verstärkt und zukunftsorientiert im Forstgesetz implementiert.  So wird die Bedeutung des Waldes als Lebensraum und seine Wohlfahrtsfunktion explizit verankert, auch in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung.

Die Anlage von Agroforstflächen wird durch die nun vorliegende Gesetzesnovelle ebenfalls erleichtert.

Der Götterbaum wird als invasive Baumart künftig nicht mehr als forstlicher Bewuchs gelten.

Aber auch die forstwirtschaftliche Ausbildung erfährt nun durch die Einführung eines Ethikunterrichts eine Modernisierung. Zudem wird die Qualität der Ausbildung künftig einem laufenden Monitoring unterzogen, um die Qualität an den Forstschulen sicherzustellen.

Der neu geschaffene Ausbildungsweg zur Forstassistentin bzw. dem Forstassistenten soll den Nachwuchs an qualifizierten Führungskräften besonders in der Wildbach- und Lawinenverbauung gewährleisten.

Bundesminister Norbert Totschnig kommentiert die Gesetzesnovelle folgendermaßen: „Mit der Novelle des Forstgesetzes entwickeln wir die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiter und stärken den Weg hin zu klimafitten Wäldern. Damit reagieren wir frühzeitig auf die Auswirkungen des Klimawandels und schaffen eine zeitgemäße Grundlage für den Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wald. Mit dem bundesweit einheitlichen System zur Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten stellen wir nun erstmals eine rasche und unbürokratische Abwicklung sicher.“

Bauernbund-Präsident Georg Strasser unterstreicht ebenfalls die Bedeutung einer aktiven Waldbewirtschaftung: „Klar ist: Aktiv bewirtschaftete Wälder leisten einen höheren Beitrag zum Klimaschutz als solche, die außer Nutzung gestellt wurden. Das neue Forstgesetz bildet eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Ressource Wald.“