Neue EU-Verordnung gegen Entwaldung

Ablöse der EU Holzhandelsverordnung - neue Sorgfaltspflichten

Mit Jahresende 2024 werden relevante Vorschreibungen der neuen EU Verordnung schlagend, die Entwaldung und Waldschädigung weltweit bekämpfen soll. Die bisher gültigen Vorgaben der EU Holzhandelsverordnung über diverse Nachweispflichten beim Import von Holz und Holzprodukten auf den EU-Markt werden damit strenger und breiter. Für die Praxis bleiben jedoch einige Fragen offen.

Der globalen Entwaldung, also der Umwandlung von Wald in landwirtschaftliche Flächen, soll die neue EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Produkte („EUDR“) mithilfe umfassender Informationspflichten beim Verkauf sowie Import und Export bestimmter Produktgruppen Einhalt gebieten. Das Gesetz, dessen relevante Artikel mit Ende des Jahres 2024 in Kraft treten, bezieht sich auf Holz, Kaffee, Rinder, Kakao, Ölpalmen, Kautschuk und Soja. Diese Rohstoffe und Erzeugnisse daraus dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie nachweislich „entwaldungsfrei“ und legal erzeugt und mit einer entsprechenden Sorgfaltserklärung ausgestattet sind.

Die Verordnung ist zwar bereits erlassen, für die Praxis bleibt jedoch vieles noch offen. Neben ein paar Definitionen, die Interpretationsspielraum beinhalten, steht etwa noch eine Beurteilung aus, die Länder mit hohem Entwaldungsrisiko bzw. niedrigem Risiko ausweist. Vor allem für die Informationspflichten, die die Betriebe direkt betreffen, ist dies von Relevanz. Denn nur in den als risikoarm eingestuften Staaten entfällt die Vorschreibung, beispielsweise beim Holzverkauf in Zukunft umfassende Informationen – darunter Kontaktdaten, Beschreibung der Produkte, Erzeugerland und Geolokalisierung des Produktionsortes – hinsichtlich des Risikos für Entwaldung zu evaluieren.

Darüber hinaus bleiben noch einige Fragen bezüglich Datenschutz und dem Zugang zu den oben genannten Informationen über eine noch zu schaffende Plattform offen, die derzeit in Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene diskutiert werden.

Das Gesetz, das als Verordnung zwar direkt auf nationaler Ebene gilt, belässt damit also noch einige Unklarheiten, die für eine praktische Umsetzung zu lösen sein werden.

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Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kommission