EU Handlungsempfehlungen für den Wald

Neue Leitfäden zu „Old Growth Forests“ und Aufforstungen publiziert

EU Handlungsempfehlungen für den Wald

Schon mit der EU Waldstrategie, die 2021 verabschiedet wurde, setzte sich die Europäische Kommission zum Ziel, ergänzende Handlungsempfehlungen zur Umsetzung diverser, Vorhaben aus der Strategie zu veröffentlichen.

Nach langen Diskussionen liegen nun ein „Leitfaden zur Definition, Kartierung, dem Monitoring und dem strengen Schutz von EU Primärwäldern und „Old-Growth Forests“ sowie ein Dokument über „Biodiversitätsfreundliche Neu- und Wiederaufforstungen und Baumpflanzungen“ vor.

Zumindest in Bezug auf die sogenannten „Old-Growth Forests“, die in deutschsprachigen Dokumenten der EU gerne als „Altwälder“ übersetzt werden, wurde eine EU-weit abgestimmte Definition schon lange erwartet, nimmt doch unter anderem auch die Neuauflage der Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED III), die bald verabschiedet wird, Bezug auf diese Ökosysteme. Auch das Ziel der EU Biodiversitätsstrategie aus dem Jahr 2020, alle verbleibenden Primärwälder und „Old-Growth-Forests“ streng zu schützen, würde zunächst voraussetzen, dass man sich über die Begriffe einig ist und weiß, wo solche Wälder liegen.

Nun ist die Definition also veröffentlicht: „Old-Growth Forests“ sind demnach, kurz zusammengefasst, durch Dynamiken und Strukturen später Sukzessionsstadien charakterisierte Wälder, die auch Spuren vergangener Bewirtschaftung aufweisen können. Eindeutig ausgenommen sind Waldbestände, die einer aktiven Bewirtschaftung unterliegen.

Das Dokument, das sich als Leitfaden an nationale Autoritäten richtet, stellt des Weiteren fest, dass in manchen Mitgliedsstaaten möglicherweise keine solchen Waldflächen mehr vorhanden sind. In diesem Fall sollte die Wiederherstellung dieser Schutzgüter als Priorität betrachtet werden(!).

Die Feststellung, ob ein Waldbestand unter die Kategorie fällt, obliegt jedenfalls den Mitgliedsstaaten. Bis Ende 2023 sollen diese eine entsprechende Methodik entwickeln.

Deutlich praxisfreundlicher liest sich der ebenfalls vor kurzem veröffentlichte Leitfaden zu biodiversitätsfreundlichen Neu- und Wiederaufforstungen und Baumpflanzungen in urbanen Gegenden. Das Dokument, das sich als Hilfestellung für Waldbewirtschafter, Behörden und die Zivilgesellschaft richtet, soll unter anderem das Ziel der EU Biodiversitätsstrategie unterstützen, 3 Mrd. zusätzliche Bäume bis 2030 zu pflanzen.

Als positiver Aspekt dieses Leitfadens kann unter anderem genannt werden, dass die Notwendigkeit einer aktiven Anpassung an den Klimawandel anerkannt wird und nicht-heimische Baumarten – wenn auch sehr vorsichtig und stark eingeschränkt – unter bestimmten Voraussetzungen als Ergänzung in heimischen Ökosystemen vorgeschlagen werden.

Beide Dokumente verstehen sich als freiwillige Handlungsempfehlungen, die jedoch bereits in der EU-Gesetzgebung Bezug finden. Ein drittes Dokument das in der EU Waldstrategie angekündigt wurde und eine „naturnähere Forstwirtschaft“ beschreiben soll, wartet übrigens noch auf seine Veröffentlichung.