„Energieautarke Bauernhöfe“

Neues Förderprogramm startet ab 15.2.

Förderprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“ startet ab 15.2.2023

Energiesouveränität und Versorgungssicherheit gehen Hand in Hand: Im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform wurde eine zusätzliche Förderschiene für die Land- und Forstwirtschaft vereinbart: Der energieautarke Bauernhof. Sichere und unabhängige Energieversorgung sorgt für Stabilität in Krisenzeiten. Für den Notfall braucht es zudem wirksame Systeme, um die Lebensmittelproduktion aufrecht zu erhalten. Mit dem neuen Fördermodell werden Anreize zum Ausbau erneuerbarer und krisenfester Energieversorgung geschaffen.

Förderabwicklung
Ein Leitfaden für das Förderprogramm wurde vom Klima- und Energiefonds in einem breiten Beteiligungsprozess mit Landwirtschafts- und Klimaschutzministerium sowie von Interessensvertretern erarbeitet. Abwicklungsstelle ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).

Dauer und Umfang
Der Antragsstart erfolgt am 15.02.2023. Das Programm ist bis 2025 mit insgesamt 100 Mio. Euro dotiert. Die Freischaltung und weitere Informationen erfolgen Mitte Februar 2023. Jedes Jahr können etwa 1.000 Bauernhöfe gefördert werden.

Wer kann einreichen?
Förderberechtigt sind alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich mit entsprechender Betriebsnummer.

Details zum Programm
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut und in einzelne Maßnahmenbündel, aber auch integrierte Gesamtlösungen aufgeteilt. Die Maßnahmen sind in folgenden Wirkungsbereichen aufgesetzt:
• Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen
• Optimierung des Energieeinsatzes durch Energie- und Lastmanagementsysteme
• Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft)


Module

Modul A – „Einzelmaßnahme“
Eingereicht werden können vorgefertigte Maßnahmenbündel, die ohne Energieberatung und Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Die Einreichung muss vor Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Es gibt drei vordefinierte Bündel:
• Photovoltaik mit Speicher und Notstromfunktion
• Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage
• LED-Systeme im Innen- und Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen

Modul B – „Gesamtenergiekonzept“
Gefördert wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater. Diese Erstellung bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Teilnahmevoraussetzung für Modul C und muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Die Einreichung muss vor Umsetzung der Maßnahme erfolgen.

Modul C – „Kombimaßnahmen“
Eingebracht werden können verschiedene Investitionsmaßnahmen in einem kombinierten Förderungsantrag. Die Höhe der Förderung steigt mit der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen und ist zudem abhängig vom mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrad. Die Einreichung muss vor Umsetzung der Maßnahme erfolgen. Modul D – „Notstrom“ Modul D ist unabhängig von allen anderen Modulen und ist ohne zugehörige Energieberatung förderungsfähig. Gefördert wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag pro Betrieb. Die Einreichung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahme.

Mehr Details zum Förderprogramm und zur Abwicklung gibt es zum Antragsstart am 15.02.2023 auf www.umweltfoerderung.at