120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss

Hilfe für die heimische Landwirtschaft

120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft

Wien, am 28. November 2022

Aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sind die Betriebsmittelkosten in der Landwirtschaft stark angestiegen. Zusätzlich zum Entlastungspaket der Bundesregierung, einem 110 Mio. Euro Versorgungssicherungspaket und weiteren Unterstützungsmaßnahmen, hat das Landwirtschaftsministerium nun einen 120 Mio. Euro Stromkostenzuschuss für landwirtschaftliche Betriebe erarbeitet, um die erhöhten Energiekosten abzufedern. Alle und laufend aktualisierte Informationen unter www.landwirtschaft.at


Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig  dazu heute:
„Für viele Bäuerinnen und Bauern stellen die aktuell hohen Strompreise eine große wirtschaftliche Herausforderung dar. Darum stellen wir zusätzlich zu den bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen einen Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft zur Verfügung. Mit einem Volumen von 120 Mio. Euro setzen wir eine weitere gezielte und unbürokratische Unterstützung um, die nicht nur die Kostenbelastung abfedert, sondern auch die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln nachhaltig sichert.“

Der Stromkostenzuschuss im Detail

  • Für den Stromkostenzuschuss stehen 120 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Die Maßnahme wird als Sonderrichtlinie des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes umgesetzt.
  • Eine möglichst zielgerichtete und unbürokratische Abwicklung soll sicherstellen, dass die Lebensmittelversorgung Österreichs auch weiterhin gewährleistet bleibt.
  • Das Umsetzungsmodell wurde vom BML gemeinsam mit der Interessensvertretung und der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen erarbeitet.
  • Abwicklungsstelle ist die Agrarmarkt Austria (AMA). Die erforderlichen elektronischen Anträge mit Nachweisen sind bei der AMA bis 15. April 2023 einzureichen.
  • Die Auszahlung des Stromkostenzuschusses Landwirtschaft erfolgt für Stufe 1 im zweiten Quartal 2023 sowie für Stufe 2 im zweiten Halbjahr 2023.

Die Umsetzung erfolgt in zwei aufeinander folgenden Stufen und umfasst die gesamte landwirtschaftliche Urproduktion und das landwirtschaftliche Nebengewerbe.

1. Stufe: Pauschaler Zuschuss mit Flächen- und Tierbezug

  • Der Zuschuss wird differenziert nach flächen- und tierbezogenen Bewirtschaftungseinheiten (Hektar/Großvieheinheiten) berechnet. Basierend auf dem pauschalen Stromverbrauch wird ein Zuschuss in Höhe von etwa 10,4 Cent/kWh ausbezahlt.
  • Als Mindestbetrag werden jedenfalls 100 EUR pro Betrieb ausbezahlt.
  • Für die meisten Betriebe (rd. 110.000) bilden die Daten aus dem Mehrfachantrag 2022 die Berechnungsrundlage. Für sie wird ein Autoantrag umgesetzt. Betriebe ohne Mehrfachantrag 2022 können gegebenenfalls bis 31.12.2022 einen Antrag mit Angabe der Tierliste zum Stichtag 1. April 2022 nachreichen.

2. Stufe: Verbrauchsabhängiger Zuschuss

Folgende stromintensive Betriebszweige und Tätigkeitsfelder können darüber hinaus einen Antrag basierend auf dem tatsächlichen Stromverbrauch stellen:

  • Elektrisch betriebene Beregnung landwirtschaftlicher Flächen
  • Elektrisch betriebene Belüftung, Kühlung oder Trocknung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Produktion von Gemüse, Obst oder Zierpflanzen im geschützten Anbau
  • Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Innenräumen mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen (z.B. Pilze, Hanf, Schnecken, Insekten)
  • Aquakultur und Teichwirtschaft mit Einsatz elektrisch betriebener Anlagen
  • Weinproduktion
  • Be-/Verarbeitung sowie Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
  • Buschenschank und Almausschank
  • Vermietung von Privatzimmern oder Ferienwohnungen

- Als Nachweis für die Berechnung der Bemessungsgrundlage wird der Durchschnitt aus den 2 letzten Jahresabrechnungen zu Grunde gelegt.
- Als Mindestschwelle werden je Betrieb 7.500 kWh Stromverbrauch festgelegt.
- Nach Abzug der möglichen pauschalen Abgeltung der 1. Stufe und unter Berücksichtigung der Mindestschwelle wird die errechnete Bemessungsgrundlage mit etwa 10,4 Cent/kWh bezuschusst.
- Die elektronischen Anträge mit den erforderlichen Nachweisen sind bei der AMA bis 15. April 2023 einzureichen

Praxisbeispiele:

Mittlerer Ackerbaubetrieb

Jahresverbrauch Strom: 2.400 kWh

Fläche: 40 ha Ackerland

Gesamt: EUR 248,- Entlastung

 

Mittlerer Veredelungsbetrieb mit Stiermast

Jahresverbrauch Strom: 9.300 kWh

Fläche: 30 ha Ackerland

Großvieheinheit GVE: 50 Masttiere

Gesamt: EUR 966,- Entlastung

 

Direktvermarkter mit Milcherzeugung und Heutrocknungsanlagen

Jahresverbrauch Strom: 50.000 kWh

Fläche: 12 ha Dauergrünland intensiv

GVE: 15 Milchkühe und 5 Jungrinder

Gesamt: EUR 4.420,- Entlastung

 

Bauernbund-Präsident Georg Strasser:
"Neben nationalen Entlastungsmaßnahmen wie dem Stromkostenzuschuss muss der Strompreis auf EU-Ebene neu definiert werden. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und den Strompreis vom Gaspreis entkoppeln. Wir fordern die zuständigen EUInstitutionen auf, umgehend Vorschläge für ein neu gestaltetes Marktdesign auf den Tisch zu legen."