Ökosoziale Steuerreform

Rückvergütung Agrardiesel

Die Bundesregierung hat Mitte Oktober die ökosoziale Steuerreform präsentiert. Mit einem Gesamtvolumen von 18 Milliarden Euro enthält sie auch zahlreiche Maßnahmen, um die Land- und Forstwirtschaft zu entlasten.

In der Landwirtschaft ist der vollständige Ausstieg aus fossilen Energieträgern vor allem bei Traktoren und Maschinen auch in naher Zukunft mangels technischer Alternativen nicht möglich. Mit der Einführung einer Rückvergütung für Agrardiesel werden Land- und Forstbetrieben die Kosten, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung entstehen, pauschal abgegolten. Die Abgeltung erfolgt vorbehaltlich der vorherigen beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Damit sollen höhere Produktionskosten in der Land- und Forstwirtschaft ausgeglichen werden und die Wertschöpfung der Land- und Forstwirte gesteigert.

Worauf bezieht sich die Rückvergütung?

Für Gasöl, welches in land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, Maschinen oder Geräten zum Antrieb verwendet wird, steht auf Antrag eine Entlastung im Wege der Rückvergütung zu, wobei die Verwendung unmittelbar im Zusammenhang mit der land- oder forstwirtschaftlichen Haupttätigkeit zu erfolgen hat. Der Antrag ist für die Dauer der Fixpreisphase zu stellen.

Wer kann die die Rückvergütung beantragen?

Vergütungsberechtigt ist der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes. Der Entlastungsbetrag für ein Kalenderjahr und eine bestimmte Fläche steht jenem Antragsteller zu, der eine Fläche zeitlich überwiegend bewirtschaftet hat.

Wie berechnet sie sich?

Als Mehrbelastung gilt der anteilige Ausgabewert für nationale Emissionszertifikate des jeweiligen Kalenderjahres bezogen auf einen Liter Gasöl.

Diese sind wie folgt:

  • Kalenderjahr 2022: 4,5 Cent/Liter
  • 2023: 10,50 Cent/Liter
  • 2024: 13,50 Cent/Liter 
  • 2025 16,50 Cent/Liter

Kommt für ein Kalenderjahr der Preisstabilitätsmechanismus zur Anwendung, werden die Beträge entsprechend angepasst.

Für die Ermittlung des Ausmaßes der Mehrbelastung ist ein pauschalierter Verbrauch an Gasöl anzunehmen. Dieser ist abhängig von der Art und dem Ausmaß der bewirtschafteten Flächen und beträgt je Hektar bewirtschafteter Fläche für:

  • Ackerbau 80 Liter/ha
  • Weinbau 130 Liter/ha
  • Obstbau 130 Liter/ha
  • Grünland 70 Liter/ha
  • Gartenbau 200 Liter/ha
  • Almen, Bergmähder, Hutweiden und Streuwiesen 4 Liter/ha
  • Forstflächen 4 Liter/ha
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Der Betrag erhöht sich um 50 Liter/Hektar bei Anbau von Zuckerrüben, Kartoffeln oder Feldgemüse.

Die kalkulierte Mehrbelastung basierend auf den Daten des Jahres 2020 (Grüner Bericht) beläuft sich auf:

2022 2023 2024 2025 2022 - 2025
9 Mio.€ 20 Mio.€ 26 Mio.€ 31 Mio.€ 86 Mio.€

 

 

Quelle: Österreichs Land- & Forstwirtschaft (landwirtschaft.at)