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Einforstungstag 2019
Der seit 2007 bewährte, im Rahmen des Walddialogs stattfindende Einforstungstag fand heuer am 28. November im Stift Rein in der Steiermark statt. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Ökonomierat Carl Prinz von Croÿ, Obmann der Land&Forst Betriebe Steiermark, und Abt Philipp Helm seitens des Stiftes Rein. Schwerpunkt der heurigen Veranstaltung waren zwei für die Einforstungsthematik sehr aktuelle Problemfelder. Zum einen ging es um die aufgrund der 2019 beschlossenen Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) erfolgten Verschiebung des Kompetenztatbestandes der Bodenreform auf Länderebene, zum anderen wurde das nicht zuletzt aufgrund des „Kuh-Urteils“ brennende Thema von Haftungsfragen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich beleuchtet.
Eva Vabitsch (BMNT) referierte über das Schicksal der Bodenreform nach der B-VG Novelle 2019 und erläuterte die Hintergründe und Entwicklung zur Verschiebung des Kompetenztatbestandes „Bodenreform“, welcher ab 1. Jänner 2020 in Gesetzgebung und Vollziehung den Ländern obliegt. Insbesondere der daraus resultierende Entfall des bisherigen (Bundes-)Grundsatzgesetzes über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte würde eine Reihe an Problemfeldern eröffnen. Die Verfahrenskonzentration bei der Agrarbehörde, Steuerbefreiungstatbestände und andere Verweise in Bundesgesetzen müssen angepasst werden. Die Auswirkungen auf die Landesgesetzgebung sowie verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte werden bei der Umsetzung jedenfalls auch in den kommenden Jahren noch ein Thema sein.
Florian Past (Verband der Einforstungsgenossenschaften) erörterte die aus der Gesetzesänderung resultierende Problematik für die direkt betroffenen Einforstungsberechtigten und –verpflichteten, da die Konsequenzen des Außerkrafttretens des Grundsatzgesetzes über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte beide Seiten gleichermaßen treffen würde. Die darin enthaltenen Eckpfeiler für die Landesausführungsgesetze waren bisher ein grundlegender Rahmen, der die einheitliche Behandlung wesentlicher Fragen (z.B. Rechtscharakter, Regulierungen und Ablöse) sicherte. Wichtig sei jedenfalls, die Verfahrenskonzentration der Agrarbehörden ebenso zu sichern wie eine im Wesentlichen gleichbleibende Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte über Ländergrenzen hinaus.
Elisabeth Haas (Landwirtschaftskammer Steiermark) informierte über Haftungs- und Versicherungsfragen bei Freizeitnutzung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Auch dieser Vortrag brachte den Teilnehmern einen guten Überblick über wesentliche rechtliche Fragestellungen wie Betretungsrechte, die stets aktuelle Freizeitnutzung (Stichwort: Mountainbiken), Tierhalterhaftung oder auch die Haftung für Schäden durch Bäume (einerseits im Wald, wo das Forstgesetz maßgeblich ist, andererseits etwa im städtischen Bereich, wo die Regelungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches anzuwenden sind).
Unter den Teilnehmern waren Behördenvertreter, Richter, Vertreter der relevanten Interessenvertretungen sowie viele Interessierte (z.B. Ziviltechniker und Sachverständige). Die rege und konstruktive Publikumsdiskussion zeigte, wie groß das Interesse an den Themen und auch der Informations- und Gesprächsbedarf dazu ist. Der angeregte Austausch setzte sich beim gemeinsamen Mittagessen in der Stiftstaverne fort, bevor die Teilnehmer die Möglichkeit nutzten, im Rahmen einer exklusiven Führung das Stift zu besichtigen.